Kostentransparenz als Grundlage für Ihre Entscheidung

Behandlungen von Kids&Teens bis zum 18. Lebensjahr

Die gesetzliche Krankenversicherung trägt Kosten für eine kieferorthopädisch notwendige Behandlung bis zum 18. Lebensjahr. Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist, dass Zahnfehlstellungen und Dysfunktionen diagnostiziert werden.

Je nach Art und Schwere dieser Anomalien werden Behandlungen in 5 verschiedene Gruppen eingestuft – sogenannte KIG. Für die Gruppen 1 und 2 werden von der gesetzlichen Krankenversicherung keine Kostenzuschüsse gewährt. Eine Behandlung kann im medizinischen Sinne auch bei dieser Einstufung sinnvoll sein.

Für eine Behandlung der Gruppen 3, 4 und 5 zahlt die gesetzliche Krankenversicherung im Rahmen einer ausreichenden sowie zweckmäßigen Behandlung einen Zuschuss. Während der Behandlungsdauer sind von dem Versicherten davon 20% selbst zu zahlen. Diesen sogenannten Eigenanteil bekommt der Versicherte jedoch nach einem erfolgreichen Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung erstattet. Sollte der Versicherte die Behandlung vorzeitig abbrechen wollen, wird dieser Anteil nicht erstattet.

Kieferorthopädische Leistungen, die über die Erstattungsmöglichkeit der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, werden als sogenannte außervertragliche Leistungsangebote (AVL) angeboten. Im Rahmen der Erstdiagnose und Beratung werden die möglichen Behandlungsmaßnahmen für jeden Patienten individuell besprochen. Moderne kieferorthopädische Konzepte können die gesetzlichen Leistungen ergänzen und somit zu einer schonenden und sinnvollen Behandlung ergänzend beitragen.

 

Behandlungen von Erwachsenen

Bei Erwachsenen ab dem 18. Lebensjahr werden von der gesetzlichen Krankenversicherung für kieferorthopädische Leistungen keine Kosten übernommen. Im Rahmen von privaten Versicherungen muss der Patient klären, ob ggf. Zuschüsse gewährt werden. Auch bei medizinisch notwendigen kieferchirurgischen Eingriffen in Kombination mit kieferorthopädischer Behandlung können gegebenenfalls Kostenübernahmen seitens der Krankenversicherung übernommen werden. Dies ist im Einzelfall zu prüfen.

Im Rahmen der Erstdiagnose und Beratung werden die möglichen Behandlungsmaßnahmen für jeden Patienten individuell besprochen. Moderne kieferorthopädische Konzepte helfen, eine zielführende und medizinisch angezeigte Behandlung zu ermöglichen.

 

Behandlungsplan und Kostenvoranschlag

Wir erstellen einen individuellen Behandlungsplan mit einem detaillierten Kostenvoranschlag, damit unsere Patienten bei voller Transparenz eine Entscheidungsgrundlage für die Behandlung bekommen.

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